Nachsuche
Der
Jäger
ist
vom
Jagd-
und
Tierschutzgesetz
unter
jagdethischen
Gesichtspunkten
verpflichtet,
kran
-
kes
Wild
unverzüglich
nachzusuchen,
um
dem
Wildtier unnötige Schmerzen zu ersparen.
Anerkannte
Schweißhundeführer
sind
berechtigt,
ohne
vorherige
Benachrichtigung
der
betroffenen
Jagdausübungsberechtigten
bei
der
Nachsuche
von
Schalenwild
die
Grenzen
von
Jagdbezirken
innerhalb
des
Gebietes
der
Hegegemeinschaft
zu
überschreiten.
Sie
benötigen
Hilfe
bei
einer
Nach-
oder
Kontrollsu
-
che?
Hier
eine
Übersicht
der
anerkannten
Schweißhun
-
deführer für Hessen
*
:
•
Dirk Gronostay
, 37235 Hessisch Lichtenau
(0172) 5691564
•
Matthias Haack,
34314 Espenau
(0172) 7819855
•
Björn Eberwien
, 37127 Schweeden
(0151) 10102069
•
Roland Feuring
, 34286 Spangenberg
(0178) 4092535
•
Heiko Pankratz
, 37287 Wehretal
(0171) 2474230
•
Gerhard Sippel
, 37297 Berkatal
(0152) 54750474
Zusätzlich
kann
auch
auf
folgende
Schweißhunde
-
gespanne zurückgegriffen werden:
•
Wilfried Brüser
, 37281 Wanfried
(0172) 3232611
•
Philipp Hohmann
, 34305 Niedenstein
(0173) 2635311
•
Jens Mathis
, 34253 Lohfelden
(0172) 8548453
*
Die
Schweißhundeführer
sind
berechtigt,
die
Nachsuche
in
ganz
Hessen
ohne
vorherige
Benach
-
richtigung
der
betroffenden
Jagdausübungs
-
berechtigten vorzunehmen.
Die Nachsuche -
Das oberste gebot der
Waidgerechtigkeit